Kinder- und Jugendschutzkonzept gegen (sexualisierte) Gewalt

Studienhaus Wiesneck, Institut für politische Bildung, Baden-Württemberg e.V.

(Stand 1. September 2026)

  1. Leitbild und Grundhaltung

Als Einrichtung der außerschulischen politischen Jugend- und Multiplikator:innenbildung ist das Studienhaus Wiesneck e.V. ein offener Lern- und Begegnungsort für junge Menschen. Unsere Arbeit basiert auf der Achtung der Menschenwürde, auf gegenseitigem Respekt, Offenheit und Vertrauen. In unserem Leitbild sind wir demokratischen Grundwerten verpflichtet und setzen auf Teilhabe, Vielfalt und Toleranz. Diese Werte setzen voraus, dass alle Teilnehmenden und Mitarbeitenden vor Grenzverletzungen, Machtmissbrauch, Diskriminierung und sexualisierter Gewalt geschützt werden.

Mit unserem Schutzkonzept wollen wir sicherstellen, dass das Studienhaus Wiesneck ein für alle junge Menschen sicherer Ort ist, in dem sie sich, frei von jeglicher Form von Gewalt und Diskriminierung, geschützt, respektiert und akzeptiert fühlen.

Unser Schutzkonzept zielt auf die Sensibilisierung, Prävention und selbstkritische Reflexion, um Risiken für junge Menschen nicht nur frühzeitig zu erkennen und diesen aktiv entgegenzuwirken, sondern auch klare Verhaltensstandards zu setzen sowie Handlungs- und Interventionssicherheit zu vermitteln. Mit dem Schutzkonzept wollen wir in erster Linie die Schutzinteressen von jungen Menschen stärken. Das Schutzkonzept gilt für alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden sowie Honorarkräfte, Referierende, Praktikantinnen und Praktikanten, Gäste und Teilnehmende sowie Vorstand und Vereinsmitglieder. Es umfasst institutionelle, strukturelle und pädagogische Maßnahmen, um einen professionellen Umgang mit Hinweisen, Vermutungen, Beobachtungen und Vorfällen von grenzverletzendem Fehlverhalten und Gewalt zu gewährleisten. Auf der Grundlage einer Potenzial- und Risikoanalyse der spezifischen Bedingungen vor Ort beinhaltet das Schutzkonzept konkrete Präventions- und Interventionsmaßnahmen, einen gemeinsamen Verhaltenskodex mit Selbstverpflichtungserklärung sowie die Benennung von fachkompetenten Ansprechpersonen. Das Schutzkonzept ist für alle öffentlich einsehbar.

  1. Rechte von Kindern und Jugendlichen

Dieses Schutzkonzept stützt sich auf die gesetzlichen Vorgaben und die grundlegenden Rechte von Kindern und Jugendlichen. Zentral hierfür und für unsere Arbeit handlungsleitend sind insbesondere folgende Gesetze:

Das Grundgesetz (GG) ist mit dem Schutz der Menschenwürde (Art. 1 GG), dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) sowie dem staatlichen Wächteramt zum Schutz von Kindern (Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG) die verfassungsrechtliche Basis für alle kinderschutzrelevanten Maßnahmen. Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet Deutschland zudem völkerrechtlich, das Wohl des Kindes bei allen es betreffenden Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen und Kinder wirksam vor jeder Form von Gewalt zu schützen.

Im Sozialgesetzbuch VIII konkretisiert § 8a SGB VIII den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und verpflichtet Träger der Jugendhilfe, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung das Risiko im Team einzuschätzen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Ergänzend dazu regelt § 72a Abs. 3 SGB VIII die Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bei der Einstellung sowie in regelmäßigen Abständen für alle haupt-, neben- und ehrenamtlich tätigen Personen, um auszuschließen, dass Personen mit einschlägigen Vorstrafen gegen die sexuelle Selbstbestimmung in der Einrichtung tätig werden. Strafgesetzbuch § 174c stellt sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses unter Strafe und schützt damit auch junge Menschen in Abhängigkeitsbeziehungen zu pädagogischen Fachkräften vor sexualisierter Gewalt.

  1. Begriffsverständnis
  • Grenzverletzungen

Grenzverletzendes Verhalten kann körperlicher (z.B. eine nicht gewollte Umarmung zur Begrüßung), verbaler (z.B. beleidigende und abfällige Bemerkungen) oder nonverbaler Art (z.B. abfällige Blicke) sein. Zu Grenzverletzungen gehören auch machtmissbräuchliches Verhalten wie z.B. das Versprechen von persönlichen Vorteilen bei sexueller Gegenleistung sowie die Androhung von Nachteilen bei entsprechender Verweigerung, außerdem sexistische Gesten oder Verhaltensweisen und das Zeigen pornografischer oder sexistischer Abbildungen. Eine weitere Form der Grenzverletzung sind nicht nur kompromittierende oder abwertende Äußerungen sondern auch unerwünschte „Komplimente“ beispielsweise über körperliche Merkmale, Aussehen und Kleidung oder sexuelle Orientierung.

Grenzverletzungen können absichtlich oder unabsichtlich geschehen. Grundsätzlich gilt: Was grenzüberschreitendes, diskriminierendes Verhalten ist und was nicht, hängt allein von der individuellen Grenzziehung der betroffenen Person ab. Zufällig und unbeabsichtigte Grenzverletzungen sollten direkt angesprochen und korrigiert werden. In unserer Bildungsstätte werden alle Beteiligten dazu ermutigt, Grenzverletzungen offen anzusprechen. Zentral ist, dass die grenzüberschreitende Person sich dessen bewusstwird und ihr Verhalten entsprechend ändert.

  • Übergriffe

Übergriffe sind im Unterschied zu unbeabsichtigten Grenzverletzungen keine zufälligen oder unbeabsichtigten Handlungen oder Äußerungen. Die übergriffige Person missachtet bewusst und wiederholt die Grenzen des Gegenübers, gesellschaftliche Normen und Gesetze sowie den Verhaltenskodex des Studienhauses Wiesneck e.V..

  • Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt beschreibt Handlungen mit sexuellem Bezug ohne Einwilligung bzw. Einwilligungsfähigkeit der Betroffenen. Die Grenzen zwischen Gewalt und Missbrauch sind fließend. In Kontexten, in denen es ein Vertrauensverhältnis gibt, nutzen Täter/innen immer eine Macht- oder Autoritätsposition aus. Sexualisierte Gewalt umfasst jede sexuelle Handlung, die an oder vor Minderjährigen vorgenommen wird. Gleiches gilt für Handlungen an oder vor erwachsenen Schutzbefohlenen, die gegen ihren Willen vorgenommen werden oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger, sprachlicher oder struktureller Unterlegenheit nicht zustimmen können. Sexualisierte Gewalt kann nicht nur im Abhängigkeitsverhältnis zwischen jungen Menschen und Erwachsenen stattfinden, sondern auch zwischen jungen Menschen untereinander.

Unter sexualisierter Gewalt sind alle Verhaltensweisen zu verstehen, bei denen sexuelle Anzüglichkeiten, Handlungen oder Druck gegenüber einer Person ausgeübt werden, um sexuelle Befriedigung, Dominanz oder Kontrolle zu erlangen. Dazu zählen:

  • Körperliche sexuelle Übergriffe, wie Vergewaltigung, Berühren primärer und sekundärer Sexualorgane, Masturbation vor einem jungen Menschen
  • Vorzeigen von Bildern, Filmen und Materialien mit sexuellen Inhalten
  • Erstellen sexualisierten Bild- und Videomaterials
  • Gebrauch sexualisierter Worte, Blicke und Gesten, die den jungen Menschen zu einem Sexualobjekt herabstufen.

Die meisten dieser Verhaltensweisen sind auch strafrechtliche relevant. Unter Strafe stehen demnach insbesondere:

  • der sexuelle Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB), Jugendlichen (§ 182 StGB) und Schutzbefohlenen (§ 174 StGB)
  • die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (§ 180 StGB)
  • jedes Zugänglichmachen von pornographischen Produkten an Mädchen und Jungen (§184 StGB)
  • jede Form von Kinderpornografie (§ 184b StGB)
  1. Risiko- und Potenzialanalyse

Das Studienhaus Wiesneck e.V. wird in regelmäßigen Abständen eine Risiko- und Potenzialanalyse durchführen. Im Rahmen einer Begehung des Studienhauses und eines fachlich angeleiteten Reflexionsprozesses durch eine Mitarbeiterin von „Wildwasser, e.V., Freiburg“ haben die Mitarbeitenden des Studienhauses Wiesneck eine gemeinsame Risiko- und Potenzialanalyse durchgeführt. Dabei wurden alle Bereiche des Seminar- und Tagungsbetriebs einer (selbst-)kritischen Prüfung unterzogen und unter fachlicher Beratung mögliche Risiken für Grenzüberschreitungen und sexualisierte Übergriffe und Gewalt ausgeleuchtet. Folgende potenzielle Risikobereiche wurden dabei in den Blick genommen:

  • Räumliche Gegebenheiten

Unterbringung: Das Studienhaus Wiesneck e.V. verfügt über 35 Gästezimmer, davon 21 Einzel-, 13 Doppel-, – und ein Dreibettzimmer. Alle Zimmer verfügen über ein eigenes Bad. Bei minderjährigen Teilnehmenden erfolgt die Unterbringung nach Geschlechtern getrennt. Für jedes Zimmer wird ein eigener Schlüssel an die Gäste ausgegeben. Die tägliche Reinigung der Zimmer erfolgt in der Regel in Abwesenheit der Teilnehmenden. Zur Wahrung der Privatsphäre können Gäste ein „Bitte-nicht-stören-Schild“ außen anbringen. Für Notfallsituationen steht ein Generalschlüssel für die begleitenden Aufsichtspersonen zur Verfügung. Dieser ist ausschließlich in Notfällen und nach Absprache mit der Seminarleitung über einen Code in einem gesicherten Schlüsseltresor zugänglich.

Im Gebäude gibt es darüber hinaus allgemein zugängliche Toilettenräume. Für die Mitarbeitenden stehen separate Sanitärräume zur Verfügung.

Gruppenräume: Das Studienhaus Wiesneck verfügt über drei Seminarräume, drei Bibliotheksräume, zwei zentrale Aufenthaltsräume sowie einen Speisesaal. Mit Ausnahme von zwei Bibliotheksräumen sind alle Gruppenräume offen einsehbar. Die Bibliotheksräume werden im Rahmen von Gruppenarbeiten gemeinsam genutzt.

Sonstige Bereiche im Tagungshaus: Das Sekretariat ist in der Regel bis 16.30 Uhr besetzt. Die Haustür wird nach Büroschluss abgeschlossen und ist für die Gäste und Mitarbeitenden nur mit Schlüssel zugänglich. Kellerräume sind nur mit Schlüssel für Mitarbeitenden zugänglich.

Außenbereich: Der Garten des Studienhauses steht den Gästen offen. Alle Bereiche des Gartens sind vom Haus aus einsehbar. Unbefugten ist der Zutritt auf das Grundstück verboten.

  • Pädagogische und organisatorische Risiken

Die Arbeit des Studienhauses ist geprägt durch mehrtägige Seminarveranstaltungen, die in der Regel für junge Menschen zwischen zwei bis drei Tage dauern. Die Seminarleitung und -durchführung wird grundsätzlich durch festangestellte Mitarbeitende wahrgenommen; meist sind mehrere Fachkräfte an der Durchführung beteiligt. Zudem sind begleitende Aufsichtspersonen anwesend, die außerhalb der pädagogischen Einheiten für die Gruppe verantwortlich sind. Honorarkräfte kommen nur selten zum Einsatz und werden, wenn sie beteiligt sind, unter Mitwirkung der hauptamtlichen Seminarleitung eingesetzt.

Die pädagogische Arbeit findet überwiegend im Plenum oder in Kleingruppen statt. Gleichsam können im Verlauf eines mehrtägigen Seminars auch 1:1-Situationen entstehen, etwa in Einzelgesprächen oder bei individuellen Beratungsmomenten. Trotz der kurzen Dauer können sich über den Seminarzeitraum zwischen Teilnehmenden und Mitarbeitenden Vertrauensverhältnisse entwickeln, die einerseits ein wichtiges pädagogisches Potenzial für die Beziehungsgestaltung darstellen, andererseits aber auch ein Risiko für Machtungleichgewichte und Grenzüberschreitungen bergen können.

Das Abendprogramm wird in der Regel von den Teilnehmenden selbst gestaltet. Die Aufsicht liegt hier bei den Begleitpersonen der jeweiligen Gruppe. Das Küchenpersonal ist bis zur Küchenschließung im Haus anwesend.

Organisatorische Absprachen im Vorfeld und Nachgang von Seminaren erfolgen mit den Kooperationspartner:innen. Kontakt mit Teilnehmenden erfolgt ausschließlich über dienstliche E-Mail-Adressen.

  1. Verhaltenskodex und Qualitätsstandards

Alle Mitarbeitenden des Studienhauses verpflichten den nachfolgenden Verhaltenskodex und die gemeinsam entwickelten Qualitätsstandards einzuhalten.

Der Verhaltenscodex und die Qualitätsstandards der Einrichtung dienen dazu, ein sicheres und respektvolles Umfeld für alle Teilnehmenden und Mitarbeitenden zu gewährleisten. Sie orientieren sich an den Prinzipien der Prävention, der Transparenz und der Achtung der persönlichen Grenzen.

  • Nähe und Distanz

Die Gestaltung einer angemessenen Balance zwischen Nähe und Distanz ist ein zentraler Bestandteil pädagogischen Handelns. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, individuelle Grenzen zu wahren und im Zweifel aktiv zu erfragen. Zur Sicherstellung einer angenehmen Arbeitsatmosphäre wird auf angemessene Kleidung sowohl der Mitarbeitenden als auch der Teilnehmenden geachtet. Körperkontakt erfolgt nur situationsangemessen und ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person. In medizinischen Fällen, beispielsweise bei der Wundversorgung, wird die Handlung in der Regel nicht allein, sondern unter Beisein einer weiteren Person durchgeführt.

Die Privatsphäre der Teilnehmenden ist besonders zu schützen. Der Zugang zu Zimmern der Teilnehmenden unterliegt strengen Regeln. Außerhalb der Reinigungsarbeiten erfolgt der Zutritt ausschließlich nach vorheriger Absprache, in der Regel zu zweit und nur zu dienstlichen Zwecken. Die Reinigung erfolgt in der Regel in Abwesenheit der Teilnehmenden, im Krankheitsfall nur nach vorheriger Absprache und ausschließlich zu zweit. Allgemeinzugängliche Toiletten werden nur gereinigt, wenn sich keine Teilnehmenden im Raum befinden.

Generell werden 1:1-Situationen, wo immer möglich, vermieden. Sofern sie sich nicht vermeiden lassen, sind sie so zu gestalten, dass sie für Dritte transparent einsehbar sind (z. B. durch eine offene

Tür). Sollten dennoch unbeabsichtigte 1:1-Situationen mit Mitarbeitenden des Studienhauses entstehen, werden diese in einem Risikotagebuch im Sekretariat unter Angabe von Zeitpunkt und Beschreibung der Situation transparent dokumentiert.

  • Sprache und Kommunikationswege

Alle Mitarbeitenden des Studienhaus Wiesneck pflegen eine diskriminierungsfreie, wertschätzende, inklusive und gendersensible Kommunikation. Im Bereich der digitalen Kommunikation gilt ein striktes Trennungsgebot zwischen privaten und dienstlichen Kanälen. Die Kontaktaufnahme mit Minderjährigen erfolgt ausschließlich über den offiziellen Dienstweg. Private Kommunikationskanäle wie Social-Media, private E-Mail-Adressen oder private Telefonnummern werden nicht genutzt.

  • Personalmanagement

Bewerbungsverfahren und Personalauswahl: Bereits im Bewerbungsverfahren wird mit allen Bewerber:innen die Bedeutung des Kinder- und Jugendschutzes thematisiert. Bei Einstellung werden die Mitarbeitenden in das Schutzkonzept eingeführt. Der Verhaltenskodex und die Selbstverpflichtungserklärung liegen dem Arbeitsvertrag bei. Die Selbstverpflichtungserklärung muss unterzeichnet werden.

Erweitertes Führungszeugnis: Alle Mitarbeitenden des Studienhauses Wiesneck sind verpflichtet bei Einstellung ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen (entsprechend § 72a SGB VIII), das nicht älter als sechs Monate ist. Für angestellte Mitarbeitende ist das Führungszeugnis Bestandteil des Arbeitsvertrages.

  • Selbstverpflichtung

Alle Mitarbeitenden unterschreiben die Selbstverpflichtungserklärung (siehe Anhang). In regelmäßigen Abständen finden verpflichtende Schulungen zur Prävention und zum Schutzkonzept statt. Das Studienhaus Wiesneck e.V. versteht Schutz als partizipativen fortlaufenden Prozess. Das Schutzkonzept wird unter Beteiligung aller Mitarbeitenden und mittels der Feedbackbögen und persönlichen oder schriftlichen Rückmeldungen unserer Gäste und Teilnehmenden fortlaufend überprüft, angepasst und weiterentwickelt.

  • Ansprechpersonen und Beschwerdemanagement

Die Teilnehmenden werden ermutigt, jede Form diskriminierenden und grenzverletzenden Verhaltens jederzeit anzuzeigen. Beschwerden können persönlich oder schriftlich (auch anonym über einen hausinternen Briefkasten im Eingangsbereich) erfolgen. Im Fall einer Beschwerde wird ein strukturiertes Verfahren eingeleitet, das die vertrauliche Entgegennahme, dokumentierte Prüfung des Sachverhalts und die Einleitung geeigneter Maßnahmen umfasst. Die betroffene Person soll möglichst umfassend geschützt und unterstützt werden. Als direkte Ansprechpersonen stehen insbesondere die jeweilige Seminarleitung sowie die zuständigen Kinder- und Jugendschutzbeauftragten des Studienhauses zur Verfügung:

Julian Schärdel – julian.schaerdel@wiesneck.de – Tel: 07661/987225

Beate Rosenzweig – beate.rosenzweig@wiesneck.de – Tel.: 07661/987227

  • Prävention und Transparenz

Die Einrichtung legt großen Wert auf die Transparenz ihres Schutzkonzepts gegenüber allen Beteiligten. Das Schutzkonzept ist über einen QR-Code im Eingangsbereich, über die Gästeinformation in den Zimmern sowie auf der Homepage der Einrichtung für alle zugänglich. Vor Beginn jeder Seminarveranstaltung wird ein expliziter Hinweis auf das Schutzkonzept und die geltenden Standards gegeben. Zusätzlich dient das oben genannte Risikotagebuch im Sekretariat der transparenten Dokumentation von Vorfällen, um die Nachvollziehbarkeit und Qualität der Präventionsarbeit sicherzustellen.

  1. Intervention bei Beschwerde- und Verdachtsfällen

Sofortmaßnahmen

  • Ruhe bewahren
  • Betroffene Person schützen, ihr Anliegen ernst nehmen, sie bestärken und unterstützen
  • Einen Schutzraum für die betroffene Person herstellen
  • Die betroffene Person ermutigen über die Vorfälle sprechen (offene W-Fragen)
  • Möglichst Hinzunahme einer dritten Vertrauensperson
  • Aussagen schriftlich aufnehmen und genau dokumentieren
  • Keine vorschnelle Bewertung des Vorfalls/Verdachts
  • Lösungswege aufzeigen, über Fachberatungsstellen informieren und ggf. Kontakt vermitteln
  • Mit der betroffenen Person das weitere Vorgehen besprechen und protokollieren

Im bestätigten Verdachtsfall

  • Information der Hausleitung und der Schutzbeauftragten
  • Information der begleitenden Aufsichtspersonen
  • Gefährdungsbewertung und ggf. Ausschluss der verdächtigen Person von der Seminarveranstaltung
  • Entscheidung über weitere Maßnahmen in Kooperation mit Fachberatungsstelle Wildwasser Freiburg e.V. und Fachberatungsstelle Wendepunkt e.V. Freiburg.

Die Fachberatungsstelle Wildwasser ist eine Beratungsstelle für sexuellen Missbrauch an Mädchen* und Frauen*. Die Fachberatungsstelle Wendepunkt e.V. bietet Beratung bietet Beratung für Mädchen* und Jungen* an. Die Fachberatungsstellen stehen den Vereinen bei allen Fragen und jeder Art von möglicher sexueller Gewalt zum Thema Kindeswohlgefährdung zur Verfügung. Beratungen können persönlich, telefonisch oder über E-Mail-Kontakt erfolgen. Die Fachberatungsstellen sollten kontaktiert werden bei Verdacht auf mögliche sexuelle Gewalt gegenüber einem jungen Menschen, bei Unsicherheit mit dem Thema Kindeswohl und der Verantwortung des Kinderschutzkonzeptes.

  • Hinzuziehen von Polizei und/oder Jugendamt

Umgang mit der beschuldigten Person

  • Vertraulichkeit bewahren
  • Gesprächsangebot machen
  • Schilderung dokumentieren
  • Es gilt die Unschuldsvermutung.
  • Den Beschuldigten auf mögliche Lösungswege und Beratungsangebote verweisen.
  1. Fachberatungsstellen und weiterführende Informationen

Beratungs- und Informationsstelle für Mädchen und Frauen gegen sexuellen Missbrauch

Wildwasser e.V., Basler Straße 8, 79100 Freiburg
Telefon: 0761/3 36 45
E-Mail: info@wildwasser-freiburg.de
https://www.wildwasser-freiburg.de/index.php

 Fachstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen

Wendepunkt e.V., Fachstelle gegen sexuellen Missbrauch in Kindheit und Jugend, Talstraße 4, 79102 Freiburg
Telefon: 0761/707 11 91
E-Mail: sinfos@swendepunkt-freiburgs.de
https://www.wendepunkt-freiburg.de/content/basic/kontakt/

Beratungs- und Informationsstelle für Kinder und Familien

Der Kinderschutzbund Kreisverband Freiburg / Breisgau-Hochschwarzwald e.V., Kartäuserstr. 49a, 79102 Freiburg
Telefon: 0761/71311
Email: info@kinderschutzbund-freiburg.de
https://www.kinderschutzbund-freiburg.de/kinder-und-jugendtelefon/

Suchmaske für weitere Beratungsstellen in ganz Deutschland

Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V.
https://www.dajeb.de/beratungsfuehrer-online/beratung-in-ihrer-naehe

 Weiterführende Informationen zum Kinder- und Jungendschutz

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/kinder-und-jugend/kinder-und-jugendschutz

 Materialsammlung zur Entwicklung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Kinder- und Jugendschutzkonzepten

Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten
https://www.adb.de/kinderschutz-materialien-arbeitshilfen